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Versteigerungsbedingungen

1. Geltung der AGB. Mit der persönlichen Teilnahme an der Auktion werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt.

2. Versteigerung für die Bürgerstiftung Düsseldorf ´Düsseldorf setzt ein Zeichen´.

3. Beschreibung der Auktionsgegenstände. Versteigert werden Arbeiten von Fotokünstlerinnen und Fotokünstlern, die im Jahr 2023 für ca 8 Wochen in dem Projekt OpenSpaceGallery in Düsseldorf an einem Bauzaun im öffentlichen Raum zu sehen und montiert waren. Die 63 Foto-Kunstmotive sind mit einem Supergroßformatdrucker VUTEK h3, der durch seine hochwertige und brillante Druckqualität auf industriellem Niveau besticht. Ausgeführt wurden die Motive im UV-Direktdruck auf Aluminiumverbundplatten in einer Stärke von 3 mm im Maß 2 x 2 m. Die Großformate haben einen unterschiedlichen Passepartout Beschnitt, damit das Motiv nicht durch vorhandene Montagelöcher optisch gestört wird.
Die Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, es wird jedoch keine Garantie für Richtigkeit der Beschreibungen übernommen. Das gilt insbesondere für Angaben über Zustand der einzelnen Positionen, da die Arbeiten über 6 Wochen im öffentlichen Raum montiert waren. Die Zustandsbeschreibungen von Objekten sind nur als Anhaltspunkte für wichtige Beschädigungen gedacht. Auch alle anderen Angaben des Versteigerers und seiner Angestellten über den Zustand der Versteigerungsgegenstände, Bezeichnungen, Maße, Gewicht usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ebenfalls ohne Gewähr und ohne Garantie für die Richtigkeit. Es wird bei allen Auktionsgegenständen gebeten, sich selbst vom Zustand zu überzeugen oder, wenn dies nicht möglich ist, nachzufragen. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und falls zugänglich während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden.

4. Ausschluss der Gewährleistung. Die Versteigerungsgegenstände sind gebraucht und werden unter Ausschluss der Gewährleistung nach § 437 Nr. 1, 2 und 3 zweite Alternative BGB so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind.

5. Erteilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres Gebot abgegeben wird. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleich lautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf der nächsten Versteigerungs-Nr., zu erheben.

6. Schriftliche und telefonische Gebote. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Versteigerungs-Objekte erforderlich. Der Versteigerer kann schriftliche oder telefonische Gebote wegen Zweifel an Zuordnung, Identität oder Ernsthaftigkeit, aber auch aus technischen oder organisatorischen Gründen unberücksichtigt lassen.

7. Pflichtangaben der Bieter. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt, auch wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Der Auktionator ist berechtigt, zusätzliche Informationen als Sicherheiten anzufordern, wie z.B. die Kopie eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sowie Angaben zu einer gültigen Kreditkarte. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er erhält zum Mitbieten eine Bieternummer und ist für eventuellen Missbrauch verantwortlich.

8. Durchführung der Versteigerung. Die Versteigerungs-Nr. ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Handout verzeichnet sind. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Versteigerungs-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen.

Startpreis für alle Arbeiten 500 Eur, zzgl. 19% MWSt, OHNE Aufgeld

bis 1.000,00 € in Schritten von 50,00 €,
bis 2.000,00 € in Schritten von 100,00 €,
bis 5.000,00 € in Schritten von 200,00 €,
bis 10.000,00 € in Schritten von 500,00 €
und ab 10.000,00 € in Schritten von 1.000,00 €.

10. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit erfolgen. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erstellt. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB nicht.

11. Wirkung des Zuschlags. Der Zuschlag erfolgt in Euro. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, und dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB), die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

12. Kaufpreis. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig und setzt sich zusammen aus Zuschlagpreis zzgl. 19% USt. Zahlung vor Ort nur mit gültiger Bankkarte, Paypal oder Direktüberweisung.

13. Abrechnung, Auslieferung. Jeder Käufer erhält nach Bezahlung eine Quittung/Rechnung, die die Auktionsnummern, Bezeichnungen und Preise und der MWSt. enthält.

Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nach geleisteter Zahlung. Der Käufer kann das ersteigerte Bild binnen 2 Tagen am Veranstaltungsort nach Terminabsprache abholen. Darüber hinaus besteht ein Lieferdienst im Umkreis Düsseldorf für eine Aufwandsentschädigung von 75 €, zzgl MWSt. Innerhalb der Düsseldorfer Stadtgrenze und 100 € ausserhalb der Düsseldorfer Stadtgrenze im nahen Umland.

14. Mündliche Abreden. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl. Erfüllungsort für beide Teile ist Düsselodrf. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

16. Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.